Berufsgenossenschaften
Die Berufsgenossenschaften sind Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für Unternehmen und Beschäftigte der gewerblichen Wirtschaft. Die Zuständigkeit richtet sich grundsätzlich nach der jeweiligen Branche.
Die Berufsgenossenschaften sind in der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zusammengeschlossen. Aktuell gibt es neun gewerbliche Berufsgenossenschaften.
Gewerbliche Berufsgenossenschaften
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU)
- Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI)
- Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM)
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM)
- Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW)
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
- Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation (BG Verkehr)
- Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)
Landwirtschaftliche Unfallversicherung
Für die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist nicht eine eigenständige gewerbliche Berufsgenossenschaft zuständig. Die landwirtschaftliche Unfallversicherung gehört zur Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG).
Welche Berufsgenossenschaft ist zuständig?
Welche Berufsgenossenschaft für ein Unternehmen zuständig ist, hängt insbesondere von der ausgeübten Tätigkeit bzw. der Branche ab. Wenn Sie nicht wissen, welcher Unfallversicherungsträger für Ihr Unternehmen zuständig ist, können Sie den Zuständigkeits-Assistenten der gesetzlichen Unfallversicherung verwenden.
Zuständige Berufsgenossenschaft ermitteln – Serviceportal der gesetzlichen Unfallversicherung
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) ist der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
- DGUV – Mitglieder und Berufsgenossenschaften
- Unternehmensnummer der gesetzlichen Unfallversicherung
Service für Unternehmen
Unternehmen müssen sich bei dem für sie zuständigen Unfallversicherungsträger anmelden. Die DGUV führt die Unternehmensdaten der Unfallversicherungsträger im Zentralen Unternehmerverzeichnis (ZUV).
Hinweis
Die Zuständigkeit der Berufsgenossenschaften richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Die neun gewerblichen Berufsgenossenschaften sind in Anlage 1 zu § 114 SGB VII aufgeführt.
Anlage 1 zu § 114 SGB VII – Gewerbliche Berufsgenossenschaften
